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BfAAWidVertrAnO
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Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten in Beihilfe-, Reisekosten- und Umzugskostenangelegenheiten sowie für die Beihilfefestsetzung – BfAAWidVertrAnO
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§ 4 Inkrafttreten
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Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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