Anordnung des Präsidenten des Bundeseisenbahnvermögens über die Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Bundesdisziplinargesetz im Geschäftsbereich des Bundeseisenbahnvermögens – BEVBDGZustAnO

Zum vollständigen Text der Vorschrift

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Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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