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Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Bestattungsgewerbe – BestMstrV

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Über das abgeschlossene Meisterprüfungsprojekt hat der Prüfling in einem Fachgespräch nachzuweisen, dass er befähigt ist,

1.
die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen,
2.
den Ablauf des Meisterprüfungsprojekts zu begründen,
3.
mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darzustellen und dabei neue Entwicklungen zu berücksichtigen.

Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 72 V v. 18.1.2022 I 39
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25