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Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Bestattungsgewerbe – BestMstrV

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1Die Meisterprüfung im handwerksähnlichen Bestattungsgewerbe umfasst folgende selbständige Prüfungsteile:
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1.
die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der Tätigkeiten (Teil I),
2.
die Prüfung der besonderen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II),
3.
die Prüfung der besonderen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III) und
4.
die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV).

Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 72 V v. 18.1.2022 I 39
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25