BehWerkPrZustV
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle für die Durchführung der Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen – BehWerkPrZustV
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Schlussformel
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Der Bundesrat hat zugestimmt.
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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