BehWerkPrZustV
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Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle für die Durchführung der Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen – BehWerkPrZustV
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Inhalt
(nicht-amtl. Übersicht)
Eingangsformel
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§ 1
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§ 2
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Schlussformel
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Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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