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Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung – BBRErnAnO

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Für besondere Fälle bleibt die Ernennung und Entlassung der unter § 1 genannten Beamtinnen und Beamten vorbehalten.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25