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Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung – BBRErnAnO

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Der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung wird die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundes der Besoldungsgruppen bis einschließlich A 15 widerruflich übertragen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25