α
BauStoffPrAusbV 2005
print
Verordnung über die Berufsausbildung zum Baustoffprüfer/zur Baustoffprüferin – BauStoffPrAusbV 2005
arrow_left
arrow_right
§ 2 Ausbildungsdauer
link
anchor
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
Impressum
Datenschutzerklärung