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Verordnung über die Berufsausbildung zum Baustoffprüfer/zur Baustoffprüferin – BauStoffPrAusbV 2005

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Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung.

Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26