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Bachelor-Professional-Notariat-Fortbildungsprüfungsverordnung – BAProNotFPrV

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(1) 1Die schriftliche Prüfung besteht aus drei unter Aufsicht durchzuführenden Prüfungsleistungen.
2Die Aufgabenstellungen sind aus der Beschreibung von im beruflichen Alltag auftretenden Situationen abzuleiten.

3Die Aufgabenstellungen sind unter Einbeziehung des Berufs- und Beurkundungsrechts sowie des Kostenrechts so zu gestalten, dass jeweils ein anderer Prüfungsbereich nach den §§ 4 bis 6 den Schwerpunkt einer Prüfungsleistung bildet.

(2) 1Die Aufgabenstellungen müssen der zu prüfenden Person die eigenständige Entwicklung von Lösungen ermöglichen.
2Aufgabenstellungen, die ausschließlich aus Antwort-Wahlaufgaben bestehen, sind nicht zulässig.

(3) Die Bearbeitungszeit beträgt für jede der drei Prüfungsleistungen 240 Minuten.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Mai '26