- 1.
Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Veränderungen,
- 2.
Erstellen von Anforderungsprofilen für die betriebliche Personalentwicklung,
- 3.
Planen der Personalgewinnung durch Aus- und Fortbildung und durch Rekrutierung von Fachkräften am Arbeitsmarkt,
- 4.
Berücksichtigen von Vorschriften, die den Personaleinsatz aus Fremdfirmen betreffen, insbesondere des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes,
- 5.
Anwenden von Vorschriften des Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts,
- 6.
Beenden von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen sowie Erstellen von Zeugnissen,
- 7.
Mitwirken bei der Personalauswahl und bei der Gestaltung von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen,
- 8.
Ermitteln von kurz- und langfristigen Qualifizierungsbedarfen,
- 9.
Mitwirken bei Qualifizierungsaktivitäten und Erstellen von Qualifizierungskonzepten,
- 10.
Planen und Organisieren von Einarbeitung, Praktika und Aus- und Fortbildung sowie Auswählen der Qualifizierungsorte,
- 11.
Gewinnen von Ausbildenden und Sicherstellen ihrer Fortbildung,
- 12.
Fördern von lernförderlichen Arbeitsbedingungen und lebensbegleitendem Lernen,
- 13.
Anwenden von Methoden der Unterweisung und des Coachings,
- 14.
Zusammenarbeiten mit zuständigen Stellen sowie Trägern der Aus- und Weiterbildung,
- 15.
Unterstützen von Mitarbeitenden und Auszubildenden bei der Vorbereitung auf Prüfungen und dem Erwerb von Qualifikationsnachweisen sowie
- 16.
Planen und Durchführen der Berufsausbildung.