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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bankfachwirt/Geprüfte Bankfachwirtin – BankFachwPrV

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(1) 1Im Prüfungsbereich "Privatkundengeschäft" soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie die wirtschaftliche Bedeutung von Bankprodukten und Dienstleistungen für das Privatkundengeschäft kennt, diese bedarfsgerecht zuordnen sowie Strategien zu Geld- und Vermögensanlagen kundenorientiert entwickeln kann.
2Sie soll in der Lage sein, bei der Leistungserstellung gesetzliche und vertragliche Bestimmungen zu beurteilen und bei der Entscheidungsfindung Kunden- und Unternehmensinteressen aufeinander abzustimmen.
3In diesem Rahmen können geprüft werden:
4

1.
Ausgewählte Problemstellungen des Konto- und Zahlungsverkehrs,
2.
Geld- und Vermögensanlagen.

(2) 1Im Prüfungsbereich "Immobiliengeschäft" soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie die wirtschaftliche Bedeutung von Bankprodukten und Dienstleistungen für das Immobiliengeschäft kennt, diese bedarfsgerecht zuordnen sowie Immobilienfinanzierungen und Anlagen in Immobilienfonds kundenorientiert entwickeln kann.
2Sie soll in der Lage sein, bei der Leistungserstellung gesetzliche und vertragliche Bestimmungen zu beurteilen und bei der Entscheidungsfindung Kunden- und Unternehmensinteressen aufeinander abzustimmen.
3In diesem Rahmen können geprüft werden:
4

1.
Ausgewählte Problemstellungen des Konto- und Zahlungsverkehrs,
2.
Private und gewerbliche Immobilienfinanzierung,
3.
Anlage in Immobilienfonds.

(3) 1Im Prüfungsbereich "Firmenkundengeschäft" soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie die wirtschaftliche Bedeutung von Bankprodukten und Dienstleistungen für das Firmenkundengeschäft kennt, diese bedarfsgerecht zuordnen sowie Finanzierungsstrategien und Anlagen kundenorientiert entwickeln kann.
2Sie soll in der Lage sein, bei der Leistungserstellung gesetzliche und vertragliche Bestimmungen zu beurteilen und bei der Entscheidungsfindung Kunden- und Unternehmensinteressen aufeinander abzustimmen.
3In diesem Rahmen können geprüft werden:
4

1.
Ausgewählte Problemstellungen des Konto- und Zahlungsverkehrs,
2.
Kreditgeschäft,
3.
Ausgewählte Fragestellungen des Auslandsgeschäftes von Firmenkunden.

(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)

Zuletzt geändert durch Art. 16 V v. 9.12.2019 I 2153
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25