BahnG
print
Gesetz über Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Bahnunternehmen des öffentlichen Verkehrs – BahnG
arrow_right
Eingangsformel
anchor
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Zuletzt geändert durch Art. 101 G v. 8.12.2010 I 1864
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
Impressum
Datenschutzerklärung