AusbAnerkAufhV
Verordnung über die Aufhebung der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsberufen – AusbAnerkAufhV
arrow_left
§ 3 Inkrafttreten
anchor
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
print