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Verordnung über die Aufhebung der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsberufen – AusbAnerkAufhV

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Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25