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Brillengläser bearbeiten und einfassen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1)
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- a)
Art und Ausführung von Brillengläsern unterscheiden
- b)
Lieferqualität rohkantiger Brillengläser prüfen
- c)
optische Wirkungen von Brillengläsern messen und Bezugspunkte ermitteln, Zentriermaße für Einstärkengläser ermitteln, Gläser zentrieren und für die Randbearbeitung vorbereiten
- d)
Brillengläser manuell und maschinell formgebend bearbeiten und in Vollrandbrillenfassungen einsetzen
- e)
Einstärkengläser nach Anfertigung auf Einhaltung der vorgegebenen Parameter und Toleranzen prüfen und ausrichten
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- f)
Zentriermaße für Mehrstärkengläser ermitteln, Gläser zentrieren und für die Randbearbeitung vorbereiten
- g)
Brillengläser rillen, bohren, feilen, fräsen, polieren und in randlose Brillen montieren
- h)
optische Wirkungen von Mehrstärken- und Sondergläsern messen sowie den Bezugspunkt anzeichnen
- i)
Mehrstärken- und Sondergläser nach Anfertigung auf Einhaltung der vorgegebenen Parameter und Toleranzen prüfen und ausrichten
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| 2
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Werkzeuge und Maschinen pflegen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2)
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- a)
Werkzeuge, Messgeräte und Bearbeitungsmaschinen reinigen
- b)
Störungen an Messgeräten und Bearbeitungsmaschinen feststellen sowie Maßnahmen zur Beseitigung der Störungen einleiten
- c)
Betriebsstoffe, insbesondere Schmier-, Kühl-, Schleif- und Reinigungsmittel einsetzen und der umweltgerechten Entsorgung zuführen
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3
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| 3
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Brillen modifizieren und instand setzen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3)
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- a)
Schäden an Brillen beurteilen, Reparaturaufwand und Kosten ermitteln
- b)
Bearbeitungsverfahren und Werkzeuge unter Berücksichtigung der Werkstoffe auswählen
- c)
Fassungsteile manuell und maschinell fertigen, modifizieren, reparieren und austauschen
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10
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| 4
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Brillengläser, Kontaktlinsen und vergrößernde Sehhilfen nach optischen Eigenschaften und Wirkungen beurteilen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4)
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- a)
Einstärkengläser nach optischen Eigenschaften auswählen
- b)
Beschichtungen und andere Oberflächenveredelungen von Brillengläsern hinsichtlich ihrer Wirkungen unterscheiden
- c)
Abbildungsfehler bei Einstärkengläsern unterscheiden und deren Auswirkungen berücksichtigen
- d)
Hauptschnittwirkungen torischer Brillengläser bestimmen
- e)
objekt- und bildseitigen Scheitelbrechwert messen
- f)
sphäro-zylindrische Kombination umrechnen
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- g)
Mehrstärken- und Sondergläser nach optischen Eigenschaften auswählen
- h)
Abbildungsfehler bei Mehrstärken- und Sondergläsern unterscheiden und deren Auswirkungen berücksichtigen
- i)
prismatische Brillengläser messen
- j)
Filter- und Schutzgläser Verwendungszwecken zuordnen
- k)
Kontaktlinsen nach Werkstoffeigenschaften unterscheiden und Auswirkungen der Kontaktlinsenkorrektur beurteilen
- l)
Aufbau und Eigenschaften vergrößernder Sehhilfen unterscheiden
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| 5
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Kundenspezifische Sehanforderungen ermitteln und Kunden beraten (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5)
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| 5.1
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Korrektionsbedarf ermitteln (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.1)
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- a)
Korrektionsbedarf unter Berücksichtigung von Visus, Anatomie und Physiologie, insbesondere bei Myopie, Hyperopie, Astigmatismus und Presbyopie analysieren
- b)
bei der Auswahl von Sehhilfen sehleistungsvermindernde Augenerkrankungen berücksichtigen
- c)
ungestörtes Binokularsehen erklären und Abweichungen unterscheiden
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| 5.2
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Kunden beraten und Dienstleistungen anbieten (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.2)
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- a)
Kundenwünsche und Verwendungszweck der Sehhilfe im Verkaufsgespräch ermitteln
- b)
Dienstleistungen zur Augenglasbestimmung, Kontaktlinsenanpassung und anderen Sehtests erklären
- c)
Kundenwünsche mit fachlichen Erfordernissen abstimmen, Brillenfassungen und Brillengläser unter ästhetischen und anatomischen Gesichtspunkten auswählen
- d)
Kunden über Glastyp, Werkstoff, Oberflächenveredelung und Farbgebung von Brillengläsern beraten
- e)
Informationsmedien, insbesondere für die Glas- und Fassungsberatung einsetzen
- f)
Kundendaten unter Berücksichtigung des Datenschutzes dokumentieren
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14
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- g)
Anwendungsbereiche und Korrektionsmöglichkeiten von Brillengläsern, Kontaktlinsen und vergrößernden Sehhilfen erklären
- h)
Eigenschaften von Werkstoffen und Pflegemitteln für Kontaktlinsen unterscheiden und im Hinblick auf ihren Verwendungszweck beurteilen
- i)
Notwendigkeit der Kontaktlinsenpflege begründen; Pflegemittel und deren Eigenschaften erklären
- j)
Preise ermitteln und dem Kunden erklären
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14
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| 6
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Brillen optisch und anatomisch anpassen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6)
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- a)
Brillenfassungen nach anatomischen Gegebenheiten bearbeiten und voranpassen
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6
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- b)
optische und physiologisch bedingte Auswirkungen von Korrektionsmitteln einschätzen
- c)
Zentrierdaten ermitteln und Brillengläser nach unterschiedlichen Zentrierforderungen zentrieren
- d)
Zentrierung von Brillen kontrollieren
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6
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| 7
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Sehhilfen abgeben (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7)
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- a)
Endanpassung von Brillen vornehmen
- b)
Kunden in Handhabung, Gebrauch und Pflege von Sehhilfen einweisen
- c)
auf die Notwendigkeit regelmäßiger Kontrollen hinweisen
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8
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- d)
auf mögliche Auswirkungen der Sehhilfe, insbesondere auf den Seheindruck hinweisen, deren Bedeutung einschätzen und erforderliche Maßnahmen veranlassen
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4
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| 8
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Waren verkaufen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 8)
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- a)
Wareneingänge erfassen und nach Beschaffenheit, Art, Menge und Preis gemäß Bestellung überprüfen
- b)
Waren sachgerecht lagern, pflegen und präsentieren
- c)
Einsatz und Anwendungen von Waren erläutern und Waren verkaufen
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2
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- d)
Bestellungen vorbereiten und durchführen
- e)
Mängel erfassen, beurteilen, dokumentieren und reklamieren
- f)
Kundenreklamationen entgegennehmen und bearbeiten
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4
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Rechnungswesen und Kalkulation durchführen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 9)
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- a)
betriebliche Kostenfaktoren beachten und kostenbewusst handeln
- b)
Kalkulationen nach Vorgaben durchführen
- c)
Zahlungsvorgänge abwickeln
- d)
Mahnungen vorbereiten
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6
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