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Gesetz zu dem Übereinkommen vom 26. Oktober 1979 über den physischen Schutz von Kernmaterial – AtSchÜbkG

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1Dem in Wien am 13. Juni 1980 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen vom 26. Oktober 1979 über den physischen Schutz von Kernmaterial wird zugestimmt.
2Das Übereinkommen wird nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.

Zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 4 G v. 26. 1.1998 I 164
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25