print

Verordnung zur Neufassung der Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung – AsylZBV

arrow_left arrow_right

Das Bundesamt kann Verfahren übernehmen, für welche die Zuständigkeit der Grenzbehörden begründet wurde; auf Ersuchen der Grenzbehörden übernimmt es diese Verfahren.

Die V ersetzt die V 26-7-1 v. 26.11.1993 I 1914 mWv 11.4.2008
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25