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Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen – ArbMDFAngAusbV
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§ 2 Dauer der Berufsausbildung
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Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26
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