print

Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach § 5b des Einkommensteuergesetzes – AnwZpvV

arrow_left arrow_right

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25