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Erlaß über die Amtsschilder der Bundesbehörden – AmtsschErl

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(1) 1Es sind drei Größen für Amtsschilder zugelassen.
2Die Abmessungen betragen in Zentimetern:
3

GrößeIIIIII
a) Breite4229,721
b) Höhe   
 1. des allgemeinen Amtsschildes (Ziffer 1)59,44229,7
 2. des gemeinsamen Amtsschildes mehrerer Dienststellen (Ziffer 2)42,43021,2
 3. der Anhängeschilder zu Ziffer 2   
 bei einzeiliger Beschriftung17128,5
 bei zweizeiliger Beschriftung241712

(2) Welche der zugelassenen Größen des Amtsschildes gewählt wird, bestimmt sich nach der Größe und Gestaltung des Gebäudes und der Fläche, auf der das Amtsschild befestigt werden soll.

Geändert durch Erlass v. 8.6.2021 BAnz AT 17.06.2021 B2
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25