Altersvorsorge-Durchführungsverordnung – AltvDV

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Haben die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit der zentralen Stelle die Daten für die Gewährung der Kinderzulage übermittelt und wird für diesen gemeldeten Zeitraum das Kindergeld insgesamt zurückgefordert, so haben die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit dies der zentralen Stelle unverzüglich mitzuteilen.

Neugefasst durch Bek. v. 28.2.2005 I 487;
zuletzt geändert durch Art. 31 G v. 2.12.2024 I Nr. 387
Änderung durch Art. 8 G v. 26.5.2026 I Nr. 156 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
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Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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