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Verordnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Gebieten von Hamburg und Niedersachsen – AltLandPflSchV

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Diese Verordnung gilt für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in den in Anlage 1 bezeichneten Gebieten.

Geändert durch Art. 2 V v. 20.6.2016 I 1373 mWv 24.6.2016
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25