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Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Tilgung der Anteilrechte von Inhabern mit Wohnsitz außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe – AltgAATVDBest
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§ 4
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Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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