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Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Tilgung der Anteilrechte von Inhabern mit Wohnsitz außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe – AltgAATVDBest

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1Zum § 2 der Verordnung über die Tilgung der Anteilrechte von Inhabern mit Wohnsitz außerhalb der DDR an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe vom 27. Juni 1990 (GBl.
2I Nr. 39 S. 543) wird für Bürger mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) folgendes geregelt:

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25