print

Gesetz zur Veröffentlichung von Informationen über die Zahlung von Mitteln aus den Agrar- und Fischereifonds der Europäischen Union – AFIG

arrow_right

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 20.2.2024 I Nr. 53
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25