(1) 1Die Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Forst- und Holzwirtschaft ist aufgelöst.
2Bis zur Beendigung der Abwicklung bleibt die Anstalt in der bisherigen Rechtsform bestehen.
3Die Abwicklung der Anstalt ist beendet, sobald
(2) Die Beendigung der Abwicklung ist vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Bundesanzeiger bekannt zu geben.