ABüFöG
Gesetz zur befristeten Förderung einer Aktivierung des Bauüberhangs – ABüFöG
Zum vollständigen Text der Vorschrift
Inhalt
(nicht-amtl. Übersicht)
§ 1
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§ 2 Außerkrafttreten
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Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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