- a)
die dazu bestimmt sind, einem relativen Überdruck von mehr als 0,5 bar ausgesetzt zu sein,
- b)
die dazu bestimmt sind, ausschließlich Luft oder Stickstoff aufzunehmen,
- c)
die nicht dafür bestimmt sind, einer Flammeneinwirkung ausgesetzt zu werden,
- d)
deren drucktragende Teile und Verbindungen aus unlegiertem Qualitätsstahl, aus unlegiertem Aluminium oder aus nichtaushärtbaren Aluminiumlegierungen hergestellt sind,
- e)
die - aa)
aus einem zylindrischen Teil mit rundem Querschnitt bestehen, der durch nach außen gewölbte oder flache Böden geschlossen ist, wobei die Umdrehungsachse dieser Böden der des zylindrischen Teils entspricht, oder
- bb)
aus zwei gewölbten Böden mit gleicher Umdrehungsachse bestehen,
- f)
deren Betriebsdruck maximal 30 bar beträgt,
- g)
deren Druckinhaltsprodukt maximal 10 000 bar∙Liter beträgt,
- h)
deren niedrigste Betriebstemperatur nicht unter minus 50 Grad Celsius liegt und
- i)
deren höchste Betriebstemperatur - aa)
bei Behältern aus Stahl nicht über 300 Grad Celsius liegt,
- bb)
bei Behältern aus Aluminium oder Aluminiumlegierung nicht über 100 Grad Celsius liegt,