6. BinSchStrOAbweichV
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Sechste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung – 6. BinSchStrOAbweichV
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Inhalt
(nicht-amtl. Übersicht)
Eingangsformel
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§ 1 Abweichende Regelungen zur Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
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§ 2 Verhaltenspflichten des Schiffsführers oder der Schiffsführerin, der Eigentümer, der Ausrüster und der Person, die in der Fernsteuerungszentrale die Fernsteuerung des Fahrzeugs wahrnimmt (Operator oder Operatorin)
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§ 3 Ordnungswidrigkeiten
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§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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Anhang (zu § 1)
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Die V tritt gem. § 4 dieser V mit Ablauf d. 30.4.2027 außer Kraft
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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