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Vierte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes – 4. WindSeeV

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Um das Schiffswrack mit dem Wrackmittelpunkt 54°33.1555'N, 005°50.2961'E WGS84 ist eine Ausschlusszone mit einem Radius von 50 Metern um den Wrackmittelpunkt einzuhalten.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25