4. KugBeV
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Vierte Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung – 4. KugBeV
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§ 2 Außerkrafttreten
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Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
V aufgeh. durch § 2 dieser V mit Ablauf des 31.12.2026
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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