print

Dritte Windenergie-auf-See-Verordnung – 3. WindSeeV

arrow_left arrow_right

Wenn ein Hubschrauberlandedeck auf einer Offshore-Plattform des Offshore-Windparks eingerichtet wird, sind für dessen Einrichtung und Betrieb die Regelungen des „Standard Offshore-Luftfahrt für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone“ einzuhalten.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26