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3. BetrAVStatVO
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Dritte Verordnung zur Durchführung einer Bundesstatistik über Art und Umfang der betrieblichen Altersversorgung – 3. BetrAVStatVO
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§ 9 Inkrafttreten
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Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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