(1) 1Die Erhebung im Jahr 1990 erstreckt sich auf eine repräsentative Auswahl von höchstens 60.000 Unternehmen mit drei oder mehr tätigen Personen in den Wirtschaftsbereichen:
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(2) In die Erhebung im Jahr 1991 werden höchstens 25.000 repräsentativ ausgewählte Unternehmen aus der Erhebung nach Absatz 1 mit einer bestehenden betrieblichen Altersversorgung einbezogen.