print

Zweite Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Dienst-, Flugdienst-, Block- und Ruhezeiten von Besatzungsmitgliedern in Luftfahrtunternehmen und außerhalb von Luftfahrtunternehmen bei berufsmäßiger Betätigung) – 2. DV LuftBO

arrow_left

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Geändert durch Art. 180 G v. 29.3.2017 I 626
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25