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2. DV LuftBO
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Zweite Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Dienst-, Flugdienst-, Block- und Ruhezeiten von Besatzungsmitgliedern in Luftfahrtunternehmen und außerhalb von Luftfahrtunternehmen bei berufsmäßiger Betätigung) – 2. DV LuftBO
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§ 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Geändert durch Art. 180 G v. 29.3.2017 I 626
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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