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Dreizehnte Dachdeckerarbeitsbedingungenverordnung – 13. DachdArbbV

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Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.

V aufgeh. durch § 2 dieser V mit Ablauf des 31.12.2028
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26