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Dreizehnte Dachdeckerarbeitsbedingungenverordnung – 13. DachdArbbV

Dreizehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk

Link zum vollständigen Text der Vorschrift

Inhalt (nicht-amtl. Übersicht)

V aufgeh. durch § 2 dieser V mit Ablauf des 31.12.2028
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26