print

Erste Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes – 1. WindSeeV

arrow_left arrow_right

Der Träger des Vorhabens hat das über der Fläche liegende schwedische Artillerieschießgebiet ES-D 140 bei der Planung, der Realisierung und dem Betrieb des Vorhabens zu berücksichtigen.

Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26