print

Gesetz über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung "Geld und Währung" – 1-DM-GoldmünzG

arrow_left arrow_right

Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Vorstand.

Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26