ÜbkBernAV
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Verordnung betreffend die Ausführung der am 9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Übereinkunft wegen Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst – ÜbkBernAV
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§ 3
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Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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