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Verordnung zur Durchführung des Öko-Landbaugesetzes – ÖLG-DV

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1Der Antrag auf Zulassung als Kontrollstelle ist schriftlich oder elektronisch bei der Bundesanstalt zu stellen.
2Im Antrag ist anzugeben, für welche der in Anlage 1 aufgeführten Kontrollbereiche die Zulassung beantragt wird.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25