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Verordnung zur Durchführung des Öko-Landbaugesetzes – ÖLG-DV

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Die Bundesanstalt hat die zuständigen Landesbehörden über die Erteilung der Zulassung einer Kontrollstelle und deren Personal sowie über diesbezügliche Änderungen und Rücknahmen zu unterrichten.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25