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Verordnung zur Durchführung des Öko-Landbaugesetzes – ÖLG-DV

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Dem Antrag ist eine Verfahrensanweisung beizufügen, die die Anwendung des Maßnahmenkatalogs nach Anlage 3 gegenüber den kontrollierten Unternehmern vorsieht, wenn Verstöße gegen die Vorschriften der Verordnung (EU) 2018/848 oder eines auf der Grundlage der genannten Verordnung erlassenen Rechtsakts der Europäischen Union festgestellt werden.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25