print

Öko-Landbaugesetz-Durchführungsverordnung – ÖLG-DV

arrow_left arrow_right

Dem Antrag ist eine Verfahrensanweisung beizufügen, die die Anwendung des Maßnahmenkatalogs nach Anlage 3 gegenüber den kontrollierten Unternehmern vorsieht, wenn Verstöße gegen die Vorschriften der Verordnung (EU) 2018/848 oder eines auf der Grundlage der genannten Verordnung erlassenen Rechtsakts der Europäischen Union festgestellt werden.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26