- 1.
Datum der ersten Kontaktaufnahme sowie des Beginns und gegebenenfalls der Beendigung der Beratung,
- 2.
Stand der Beratung,
- 3.
Angaben, ob die Beratung nach § 16a Nummer 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch oder nach § 11 Absatz 5 Satz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch erfolgt,
- 4.
Grund der Beendigung der Beratung,
- 5.
Geburtsjahr,
- 6.
Geschlecht,
- 7.
Staatsangehörigkeit,
- 8.
amtlicher Gemeindeschlüssel des Wohnortes,
- 9.
Familienstand,
- 10.
Lebensform,
- 11.
Zahl der im Haushalt lebenden Personen,
- 12.
Zahl aller im Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Kinder nach Altersklassen,
- 13.
Zahl der außerhalb des Haushalts lebenden unterhaltsberechtigten eigenen Kinder nach Altersklassen,
- 14.
berufliche Ausbildung oder Studium,
- 15.
Erwerbsstatus,
- 16.
Höhe der eigenen monatlichen Einkünfte, untergliedert nach Einkunftsarten,
- 17.
Höhe der monatlichen Einkünfte der übrigen im Haushalt lebenden Personen, untergliedert nach Einkunftsarten,
- 18.
monatliche Ausgaben der im Haushalt lebenden Personen,
- 19.
Auslöser der Überschuldung,
- 20.
Zahl der Gläubiger nach Art und Höhe der Forderungen,
- 21.
Schulden aus Bürgschaft, gesamtschuldnerischer Haftung oder Mitverpflichtung,
- 22.
Ausstellung einer Bescheinigung nach § 305 Absatz 1 Nummer 1 der Insolvenzordnung durch die Beratungsstelle,
- 23.
Ausstellung einer Bescheinigung nach § 903 Absatz 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung durch die Beratungsstelle,
- 24.
Verfügung über ein eigenes Konto und Angabe, ob dieses als Pfändungsschutzkonto geführt wird.