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Öffentlicher-Dienst-Abschlussprüfungsverordnung – ÖDAPrV

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Die mündliche Ergänzungsprüfung findet frühestens statt, nachdem der Prüfling die mündliche Prüfungsleistung der regulären Abschlussprüfung erbracht hat.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26