(+++ Textnachweis ab: 22. 3.1996 +++)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
1Den folgenden, in Bonn am 6. März 1995 unterzeichneten zwischenstaatlichen Übereinkünften wird zugestimmt:
Die Ausgaben für die Zahlung der auf Zeiten nach dem Fremdrentengesetz beruhenden Leistungen sind Ausgaben der Rentenversicherung für das Beitrittsgebiet.