Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Oktober 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Soziale Sicherheit – SozSichAbkAUT1995G

Redaktionelle Anmerkungen

(+++ Textnachweis ab: 4. 4.1998 +++)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

1Dem in Wien am 4. Oktober 1995 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Soziale Sicherheit wird zugestimmt.
2Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

(1) 1Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme seines Artikels 2 am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
2Artikel 2 tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen in Kraft tritt.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 13 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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