Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
1Folgenden in Berlin am 9. Februar 2007 unterzeichneten zwischenstaatlichen Übereinkünften wird zugestimmt:
1Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vereinbarungen zur Durchführung des Ergänzungsabkommens sowie Änderungen der Durchführungsvereinbarung vom 9. Februar 2007 in Kraft zu setzen oder in Ermangelung solcher Vereinbarungen das Nähere zu regeln.
2Dabei können zur Anwendung und Durchführung des Ergänzungsabkommens insbesondere über folgende Gegenstände Regelungen getroffen werden: